
Miet- und Immobilienrecht
Im Miet- und Immobilienrecht stellen sich häufig komplexe rechtliche Fragen. Dies gilt sowohl bei der Wohnraummiete als auch bei gewerblichen Mietverhältnissen oder im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung von Grundstücken.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Mieter, Vermieter sowie Käufer und Eigentümer von Grundstücken.
Dazu gehören unter anderem die rechtliche Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Klärung von Streitigkeiten während laufender Mietverhältnisse sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Im Fokus steht eine sachliche und lösungsorientierte Bearbeitung jedes Einzelfalls.
